Bedingungen für Planung, Lieferung, Montage, Wartung und Serviceleistungen.
H + S Kälte und Klimatechnik GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Simon Hopp
Von-Humboldt-Straße 4a, 49835 Wietmarschen
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und Serviceleistungen im Bereich Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung, Beginn der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung nach vorheriger Beauftragung.
Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen und die Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder gesondertem Wartungsvertrag. Zeichnungen, Maße und technische Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich Umsatzsteuer. Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzleistungen oder Mehraufwand aufgrund von Änderungswünschen oder unvorhersehbaren Ereignissen werden gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen. Materialien und Geräte können bei Bestellung ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.
Bei erheblichen, nach Vertragsschluss eintretenden Preissteigerungen für Material, Kältemittel oder gesetzliche Abgaben sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, Preise angemessen anzupassen. Der Kunde wird hierüber vor Ausführung informiert.
Der Kunde hat freien Zugang zu den Arbeitsbereichen sicherzustellen und notwendige Genehmigungen einzuholen. Kommt es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen (z.B. fehlende Baufreiheit, Terminverschiebung, nicht fertiggestellte Vorleistungen), sind wir berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten (Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Lagerkosten) gesondert zu berechnen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir Waren auf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern.
Der Kunde hat uns vor Beginn der Arbeiten über verdeckt verlaufende Leitungen, Rohre, Kabel oder sonstige Installationen zu informieren und entsprechende Pläne bereitzustellen.
Werden solche Informationen nicht bereitgestellt, haften wir nicht für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder behördlichen Maßnahmen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Fertigstellung angezeigt wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Ingebrauchnahme stellt eine konkludente Abnahme dar.
Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit Abnahme über. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt einschließlich Forderungsabtretung.
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Unternehmer müssen erkennbare Mängel unverzüglich rügen (§ 377 HGB). Kein Mangel liegt vor bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, Eingriffen Dritter oder äußeren Einflüssen wie Überspannung oder Vandalismus.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für wesentliche Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder Verderb von Waren, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wartungsverträge werden gesondert abgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sie sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten (z.B. Dichtheitsprüfungen nach F-Gas-Verordnung) verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich übernommen wurden.
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Details ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Unternehmer ist unser Unternehmenssitz.
Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.